Gemeindenahe Versorgung
Alle Hilfen, Dienste und Einrichtungen für psychisch Kranke sollten im Idealfall so nah und verkehrsgünstig wie möglich innerhalb eines regionalen Lebens- und Versorgungsraumes angeboten werden.
Hierdurch soll den psychisch Kranken ein Verbleiben in ihrem Milieu (Familien-, Wohn-, und Arbeitsumfeld) ermöglicht werden.
Dieser Grundsatz korrespondiert mit dem Gebot der Gleichstellung psychisch und somatisch Kranker.
Die Beziehungen der psychisch Kranken zu ihrer persönlichen, beruflichen und sozialen Umwelt im Kontext „normaler“ Lebensbedingungen tragen dazu bei, Hospitalisierungen zu vermeiden und vorhandene (soziale) Ressourcen zu erhalten bzw. zu fördern.
Um eine umfassende gemeindenahe Versorgung zu gewährleisten, ist für psychisch Kranke langfristig ein regionales Angebotspektrum zu entwickeln:
- präventive Maßnahmen
- ärztliche Hilfen
- sozialpsychiatrische Dienste
- psychosoziale Beratungsstellen
- differenzierte Wohnformen
- tagesstrukturierende Angebote
- begleitende Hilfen im Arbeits-/ Berufleben
- Angebote für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten
- sozialpflegerische Angebote für psychisch kranke alte Menschen.
Medizinische, psychologische, pädagogische und sozialtherapeutische Hilfen sind somit unabdingbarer Bestandteil der erforderlichen Therapie.
Hierbei spielt für ein abgestimmtes und ressourcenorientiertes Vorgehen die Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten eine entscheidende Rolle, um eine optimale Hilfe für den Betroffenen sicherzustellen.